Ebenso wenig darf man auch keine Tiere und Pflanzen aus unter Schutz stehenden Gewässern und Feuchtgebieten entnehmen, egal ob dies Arten an sich unter Naturschutz stehen oder nicht.

Fängt Fische ohne Erlaubnis des Fischpächters oder des rechtmäßigen Inhabers der jeweiligen Fischereirechte, so gilt sogar als Wilderei und wird entsprechend hoch bestraft.

Außerdem besteht bei Wildfängen immer die Gefahr, dass man mit den Tieren blinde Passagiere wie den Fischegel, die Karpfenlaus oder Darmparasiten und Infektionskrankheiten einschleppt. Stattdessen sollte man Tiere für den Gartenteich, und natürlich auch die Pflanzen, bei qualifizierten Züchtern oder im Gartenfachhandel erwerben.

Für Arten, die auf der Liste des Washingtoner Artenschutzabkommens stehen, sind darüber hinaus die sogenannten CITES-Papiere notwendig, die nachweisen, dass die Tiere und Pflanzen aus Nachzuchten stammen und nicht aus dem Freiland entnommen wurden. Das gilt vor allem in vielen Fällen auch exotischer Tier- und Pflanzenarten, die nicht aus dem Ausland eingeführt werden dürfen.

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