Bekanntlich stehen alle heimischen Amphibien unter Naturschutz. Man darf also gar keine freilebenden Frösche, Kröten oder Molche aus natürlichen Gewässern fangen und in den eigenen Gartenteich setzen.
Frösche im Gartenteich müssen also irgendwann von selbst zugewandert sein. Und dort dürfen sie, solange sie wollen, bleiben. Per Naturschutzgesetz haben sie im Garten also einen lebenslanges Wohnrecht und müssen geduldet werden. So wurde es sogar in höchstrichterlicher Instanz in einem Urteil des Bundesgerichtshofs entschieden. Ob es dem Nachbar nun gefällt oder nicht. Außerdem sind Amphibien nützliche Helfer bei der biologischen Schädlingsbekämpfung im Garten. Und wenn sich Frösche und Kröten einfinden, sollte man dies als untrügliches Zeichen werten, dass der Gartenteich naturnah gestalten worden ist.
Eigentlich quaken ja auch nur vier Froscharten so laut, dass sie man sie in weitem Umkreis hören kann: Das sind der Seefrosch, der kleine Teichfrosch und der Wasserfrosch, sowie der Laubfrosch. Außerdem rufen die Männchen nur während der Paarungszeit und die dauert je nach Froschart nur wenige Tage bis Wochen.