Das Gartenbüro – der perfekte Arbeitsplatz im Garten
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Ruhe, die für höchste Konzentration von Belang ist.
Freiberufler und Selbstständige, die sowieso von zu Hause aus arbeiten, sichern sich mit einem eigenen Büro im Garten eine ganze Reihe an Vorteilen. Es gibt einige Vorzüge, wenn Sie Ihr Homeoffice im Garten richtig planen und die Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzung erfüllen. Dass Sie am für Sie schönsten Ort der Welt arbeiten, ist nur ein Vorteil, den Sie sich im Gartenhaus als Büro sichern.
Tipps für den optimalen Arbeitsplatz im Garten und auf der Terrasse
Wenn die Sonne Sie nach draußen lockt, müssen Sie mit einem Büro auf Ihrer Terrasse oder im Garten nicht länger entsagen. Nichts ist schöner, als sich beim Arbeiten im Garten aufzuhalten und die Idylle um sich herum zu genießen. Fakt ist, dass Sie einen ruhigen und ungestörten Ort für die Ausübung Ihres Berufs benötigen.
Auch wenn Sie die wärmenden Sonnenstrahlen lieben, darf sich die Sonne nicht im Monitor spiegeln und Ihren Blick auf das Wesentliche trüben.
Ein optimales Büro im Freien verfügt über einen Sonnenschutz und wird ausschließlich von Ihnen und für Ihre Arbeit genutzt. Warum dieser Punkt so wichtig ist, erfahren Sie im nächsten Absatz, in dem es um die steuerlichen Vorteile von Büro-Gartenhäusern geht.
Träumen Sie nicht länger von einem steueroptimierten Arbeitsplatz, der Ihnen einen Blick ins Grüne ermöglicht und der Ihre Kreativität fördert. Frische Luft erhöht die Motivation und wirkt sich positiv auf die Leistungsfähigkeit aus. Was spricht also dagegen, sich ein Gartenbüro einzurichten und Ihrer Arbeit im Freien nachzugehen?
Wenn Sie dazu in der Lage sind, den Beruf und die Freizeit zu trennen, gibt es nichts, was gegen ein Homeoffice auf Ihrer gemütlichen Terrasse oder in Ihrem Garten spricht. Um ganztägig ohne Störung produktiv zu sein, sollten Sie die Möglichkeit eines Platzwechsels haben. Arbeiten Sie im Freien auf Ihrer Terrasse, ist es unabdingbar, dass Sie den Bildschirm von der Sonne abgewandt platzieren oder für Schatten sorgen können. Denn in praller Sonne lässt es sich eher mühsam arbeiten. Bewährt haben sich dafür Sonnensegel oder ein klassischer Sonnenschirm. Bei einem Gartenhaus, das Sie als Büro umfunktionieren, sind Markisen oder Rollos eine gute Lösung, um den Sonneneinfall zu mindern.
Besteht auf Ihrer Terrasse die Möglichkeit einer räumlichen Abtrennung vom Familienbereich, sollten Sie diese Chance nutzen. Während Sie ungestört arbeiten können, hat Ihre Familie dennoch die Möglichkeit, sich im Außenbereich zu entspannen. Mit einer teilbaren Markise können Sie Sonnenplätze und Ihren beschatteten Arbeitsplatz ohne Probleme trennen. Wenn Sie gerade erst Ihr zukünftiges Eigenheim planen, empfiehlt es sich, eine Teilüberdachung der Terrasse einzurichten. Konstruktionen aus Holz, Glas oder Stein können passend zu der Architektur Ihres Hauses umgesetzt werden.
Home-Office im Gartenhaus steuerlich absetzen
Das konventionelle Heimbüro bringt bereits einige steuerliche Vorteile mit sich. Doch wenn Sie sich zum Arbeiten im Garten entschließen, profitieren Sie ab der Planungsphase. Denn die Anschaffung eines Gartenhauses, das Sie ausschließlich und als alleiniges Büro nutzen, ist zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Der Anschaffungspreis, die Heizkosten und alle Einrichtungsgegenstände für die berufliche Nutzung werden in der Steuererklärung eingetragen.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil beruht auf der Einstufung eines Gartenhauses, das nicht auf einem festen Betonfundament errichtet ist.
Ihr Arbeitszimmer im Haus wird ab einem Wert von 20.500 Euro als Betriebsvermögen eingestuft. Anders verhält es sich mit Ihrem Homeoffice im Garten. Das als bewegliches und im Wert verfallenes Wirtschaftsgut eingestufte Gartenhaus kann über einen Zeitraum von 16 Jahren mit 6,25 Prozent steuerlich abgeschrieben werden. Als mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer haben Sie obendrein die Möglichkeit, die für das Gartenbüro gezahlte Mehrwertsteuer in der Steuererklärung nach dem Kauf zurückzufordern. Die Bedingung dafür ist, dass es sich um ein Gartenhaus handelt, das nicht auf einem festen Fundament steht.
Wichtig ist, dass Ihr Gartenhaus nur als Büro genutzt und nicht zu anderen Zwecken verwendet wird (beispielsweise als Geräteschuppe). Dieser Umstand muss dem Finanzamt gegenüber plausibel dargestellt und bei Bedarf nachgewiesen werden.
Ein wichtiger Punkt beruht auf der ganzjährigen Nutzung. Das heißt, dass Sie eine Heizung sowie eine entsprechende Isolierung nutzen, sodass Sie sich beim Arbeiten im Garten nicht nur auf die Sommermonate beschränken müssen. Ist eine ganzjährige Nutzung möglich und wird sie vorgenommen, zählt das Gartenhaus als vollwertiges Büro mit allen steuerlichen Vorzügen.